Unsere Provision
Eine Seite, alle Zahlen. Was wir nehmen, wer es zahlt, und warum es ab dem sechsten Monat immer eine Monatsmiete ist — an einem echten Beispiel durchgerechnet.
Drei Fälle, mehr nicht
Temporär · 1–5 Monate
20 % der Vertragsmiete
10 % Mieter · 10 % Vermieter
Berechnet auf die Gesamtmiete der vereinbarten temporären Laufzeit.
Temporär · 6–11 Monate
1 Monatsmiete
50 % Mieter · 50 % Vermieter
Für einen echten, nachweisbaren vorübergehenden Wohnzweck.
Hauptwohnsitz · ab 12 Monaten
1 Monatsmiete
Vom Vermieter getragen
Für Wohnraummietverträge als gewöhnlicher Hauptwohnsitz nach LAU.
Ein Beispiel, durchgerechnet
Eine Wohnung für 1.800 € im Monat. So sieht es in jedem der drei Fälle aus, ohne Steuer.
| Laufzeit | Rechnung | Provision | Vermieter | Mieter |
|---|---|---|---|---|
| 3 Monate | 20 % von 5.400 € | 1.080 € | 540 € | 540 € |
| 5 Monate | 20 % von 9.000 € | 1.800 € | 900 € | 900 € |
| 8 Monate | 1 Monatsmiete | 1.800 € | 900 € | 900 € |
| ab 12 Monaten | 1 Monatsmiete | 1.800 € | 1.800 € | — |
Zuzüglich 21 % IVA. Die Provision entsteht mit der Unterschrift unter den Mietvertrag, nicht vorher.
Warum ab dem sechsten Monat eine Monatsmiete?
Weil sich dort die beiden Rechenwege genau treffen.
Bis fünf Monate nehmen wir 20 % der gesamten Vertragsmiete. Bei 1.800 € im Monat und fünf Monaten sind das 9.000 € Gesamtmiete — und 20 % davon sind genau 1.800 €. Also exakt eine Monatsmiete.
Ab dem sechsten Monat würde der Prozentsatz weiter steigen, die Provision aber nicht. Sie bleibt bei einer Monatsmiete, ob der Vertrag acht Monate läuft oder elf.
Anders gesagt: Der fünfte Monat ist der Deckel. Danach wird unsere Provision mit jedem weiteren Monat zu einem kleineren Teil des Ganzen.
Was Sie sonst wissen sollten
Wann sie fällig wird
Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag. Vorher entstehen keine Kosten — weder für die Bewertung noch für die Fotos oder die Besichtigungen.
Was drinsteckt
Bewertung, Fotoproduktion, Veröffentlichung auf den Portalen, Vorauswahl der Anfragen, begleitete Besichtigungen, Bonitätsprüfung und der Vertrag.
Hauptwohnsitz
Bei Wohnraummietverträgen als gewöhnlicher Hauptwohnsitz nach LAU trägt der Vermieter die Provision. Der Mieter zahlt nichts.
Temporäre Vermietung
Eine temporäre Vermietung braucht einen echten, nachweisbaren Grund. Den prüfen wir vor der Unterschrift, nicht danach.
Unsicher, was für Sie gilt?
Sagen Sie uns, um welche Wohnung es geht und welche Laufzeit Sie im Kopf haben. Die genaue Zahl bekommen Sie, bevor Sie sich entscheiden.
Mit uns sprechenAlle Konditionen werden vor der Unterschrift schriftlich bestätigt. Diese Seite dient der Information und ersetzt den Vertrag nicht.